Politische Richtung, Betriebskollektivvertrag, Anzeigen

Allgemeine, auch in die politische Richtung gehende Hinweise zur täglichen Arbeit waren in einem jährlichen Betriebskollektivvertrag (BKV) formuliert. Einiges darin erscheint auch unter heutigen Verhältnissen selbstverständlich. Etwa die Aufgabe der Redaktionen, „bei der redaktionellen Bearbeitung von Autorenbeiträgen eine hohe Informationsdichte anzustreben und unter Nutzung der verschiedenen journalistischen Genres, wie Bericht, Nachricht, Gespräch, Porträt usw., auch eigenschöpferisch zur besseren Wirksamkeit und Lesbarkeit der Zeitschrift beizutragen.“ Oder dass der Verlagsdirektor besonders auf die termin- und qualitätsgerechte Fertigstellung der Literatur zu orientieren hat.

Inhaltlich wurden die Zeitschriftenredaktionen für 1987 u. a. aufgefordert, „weiterhin in fachbezogener Form die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED auszuwerten“ und „den 70. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution zu würdigen (Oktober- und Novemberhefte) und danach zu streben, die Errungenschaften der sowjetischen Wissenschaft und Technik durch fachbezogene Beiträge zu propagieren.“ Die im Verlag Technik etablierten Redaktionen kamen dem im Allgemeinen zum Beispiel durch „Jubel“-Leitartikel nach. Anders die Redaktion MP, die den knappen Platz in ihrer Zeitschrift ausschließlich für fachliche Informationen nutzen wollte. Das brachte ihr auf einer Betriebsversammlung zwar die harsche Kritik der Verlagsleitung ein, blieb ansonsten aber ohne weitere Konsequenzen.

Auch in Sachen Anzeigen unterschied sich die MP von den meisten Zeitschriften des Verlages: Aufgrund ihres außergewöhnlich hohen Preises erwirtschaftete die MP einen satten Gewinn (im Jahr 1987 über 1,5 Mio. Mark, wie im Protokoll vom 05. 02. 1988 der Beiratssitzung am 07. 12. 1987 dokumentiert ist). Mit 32 Druckseiten stand aber ein relativ geringer Umfang für die Veröffentlichung von Beiträgen zur Verfügung. Grund war der chronische Papiermangel in der DDR. So mussten die benötigten Papiermengen für die Neugründung auch durch Einsparungen bei den Verlag-Technik-Zeitschriften Elektropraktiker (EP) und radio fernsehen elektronik (rfe) bereitgestellt werden. Angesichts eines zunehmenden Überangebotes an eingereichten Manuskripten war die Redaktion aber nicht interessiert, die wenigen verfügbaren Druckseiten mit Anzeigen zu belegen — zumal für Erzeugnisse, deren Nachfrage die Liefermöglichkeiten ohnehin überstieg. Nichtsdestotrotz gab es eine Anzeigenpreisliste und auch Anzeigenveröffentlichungen in der MP.

Interessant bezüglich Anzeigen ist die Unterscheidung, wenn es um das Erstellen von Software ging. So ist in der „Anordnung über allgemeine Bedingungen für die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen sowie in Anzeigenaushängen vom 24. 11. 1987“ unter 5.1. (2) festgelegt: „Betriebe können Anzeigen zum Angebot oder zur Suche von Kapazität zur Erarbeitung von Software aufgeben.“ Unter 5.3. (2) heißt es dagegen: „Angebote von Bürgern zur Erarbeitung von Software werden nicht veröffentlicht.“

In MP 2/1988, Seite 34, wird über eine „Anordnung zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung von Softwareleistungen in nebenberuflicher Honorartätigkeit — Honorarordnung Softwareleistungen“ informiert, ab 01. 12. 1987 in Kraft und veröffentlicht im Gesetzblatt Teil I Nr. 28 vom 16. 11. 1987.

Das Erscheinungsbild der Zeitschrift war in einem sogenannten Datenpaß festgelegt; hauptsächlich also die Druckerei bzw. Gestaltung/Typographie betreffende Angaben. Hier gab es schon Mitte 1987 erste Korrekturen, um auf den wenigen Seiten mehr Information unterbringen zu können. Betrug anfangs die Größe der Grundschrift etwa für Fachartikel im Rauhsatz 9/9/10p Times (36 Anschläge in der Spalte), so wurde sie ab Heft 6/1987 im Blocksatz auf 8/8/9p Helvetica (41 Anschläge in der Spalte) reduziert.

Auf die lange Herstellzeit einer jeweiligen Ausgabe, also auch die frühen Abgabetermine, wurde am Beispiel von MP 1/1987 bereits im Teil 1 dieser Chronik eingegangen. Hier nun für 1987 die Herstellungstermine für die Zeitschrift insgesamt und für die Zeichnungsfertigung sowie der sog. Typoplan für das Layout.

Aufgrund des großen Vorlaufs für die Veröffentlichungen bedurfte es auch einer weit vorausschauenden inhaltlichen Planungsphase. Wie die Heftpläne des Jahres 1987 zeigen, war zumindest die Grobplanung der Beiträge einer Ausgabe schon mehrere Monate vor dem Auslieferungszeitpunkt fixiert.

Die Arbeitsaufgaben und -abläufe wurden in zahlreichen VT Organisationsanweisungen festgelegt, die (sofern noch vorhanden) nachfolgend wiedergegeben werden.

- 2.1.    Langfristige Konzeption
- 2.2.    Jahresthemenplanung
- 2.3.    Beantragung von Lizenzen
- 2.4.    Herausgeber
- 2.5.    Arbeit mit Redaktionsbeiräten
- 2.6.    Planung der Zeitschriftenproduktion
- 2.62   Zeitschriften-Impressum sowie Berichtigung vom 01. 04. 1985
- 2.7.    Planung und Realisierung des Absatz Zeitschriften
- 2.8.    Ordnungsangaben
- 2.9.    Impressum
- 2.10.  Jahresinhaltsverzeichnis
- 2.11.  Nachdruck von Beiträgen

- 3.1.    Honorarordnung
- 3.2.    Unterschriftsordnung für Verträge und Aufträge (in der Honorarordnung enthalten)
- 3.3.    Zahlungsordnung

- 4.1.    Bereichsnomenklatur für Dienstgeheimnisse (ab 01. 08. 1987)
- 4.1.    Geheimnisschutz (ab 01. 10. 1988)
- 4.2.    Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Sparsamkeit beim Telefon-, Telex- und Telegrammverkehr
- 4.3.    Erteilung und Ausübung des Imprimaturrechts
- 4.4.    Grundsätze zur Regelung der Unterschriftsbefugnisse
- 4.5.    Eingabenordnung
- 4.6.    Archivierung
- 4.7.    Veröffentlichung kartographischer Erzeugnisse
- 4.9.    Dienstreisen im Inland
- 4.10.  Dienstreisen ins Ausland
- 4.12   Empfang von Besuchern im Verlag
- 4.13.  Bezug und Benutzung von Fachzeitschriften und anderem Informationsmaterial aus dem NSW

- 5.1.    Bezug von Presseerzeugnissen, Fachliteratur, Gesetzblättern, Standards usw.




Januar: Die erste Ausgabe